Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Nachfolgend:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.M.M. GmbH
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADQ GmbH
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.M.M GmbH/ AGB für Coaching-/Lernveranstaltungen
FB III / 28
02.08.2022
GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der A.M.M. Aktionszentrum Multi Media GmbH, Wetzlarer Straße 86 in 14482 Potsdam gelten für den Vertrag über die Teilnahme an Coaching-/Lernveranstaltungen, Workshops (im Folgenden Lernen), die von der A.M.M. GmbH angeboten werden. Die Durchführung der Coaching-/ Lernveranstaltungen erfolgt durch die A.M.M. GmbH selbst oder einen von der A.M.M. GmbH beauftragten Dritten.
Für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung gelten nachfolgende Vertragsbedingungen, sofern diese nicht in einem individuell mit dem Teilnehmer (im Folgenden Lernende) abgeschlossenen Bildungsvertrag anders geregelt werden. Die A.M.M. GmbH behält sich Änderungen der Vertragsbedingungen und Betriebsbestimmungen sowie der Preise vor.
VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Mail oder Online-Buchungssystem erfolgen kann, bietet der Kunde der A.M.M. GmbH verbindlich den Abschluss eines Coaching-/Lernvertrages an. Anmeldungen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zwei Wochen vor Veranstaltungs-/Lernbeginn an die A.M.M. GmbH zu richten. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die A.M.M. GmbH zustande. Für den Fall der Online-Anmeldung gelten die jeweils gültigen Bestimmungen des Fernabsatzrechts. Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme an Lernveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
PREISE UND RECHNUNGSLEGUNG
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, des Lern-/Veranstaltungsbeginns und des Lern-/Veranstaltungsortes an das in der Rechnung angegebene Konto der A.M.M. GmbH. Für im Angebot angegebene Prüfungen werden, sofern nicht anders im Angebot benannt, separate Prüfungsgebühren fällig.
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als zwei Wochen vor Lern-/Veranstaltungsbeginn bei der A.M.M. GmbH eingehen, werden 50% der Teilnahmekosten als Storno-Gebühren fällig. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der A.M.M. GmbH eingehen, bei Fernbleiben am Veranstaltungstag oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
LEISTUNGSUMFANG UND DURCHFÜHRUNG
Inhalt und Umfang der jeweiligen Coaching-/Lernveranstaltung werden entsprechend dem Angebot durchgeführt. Die A.M.M. GmbH behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder die Änderung im Programmablauf vor, sofern sich dadurch nicht das grundsätzliche Ziel der Veranstaltung verändert. Ein Anspruch der Teilnehmer auf Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Ort besteht nicht.
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die A.M.M. GmbH nicht zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden, die die A.M.M. GmbH zu vertreten hat, haftet sie gleich welchem Recht, nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die A.M.M. GmbH haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Im Übrigen gelten sonstige Ordnungen der A.M.M. GmbH soweit sie den Lernenden zugänglich gemacht wurden.
DATENSCHUTZ
Die Lernenden erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihnen geschlossenen Vertrages nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telemediengesetzes Daten über ihre Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Die mit der Durchführung der Lernveranstaltung/Coaching, Workshops (im Folgenden Lernveranstaltungen) eingehenden Daten der Lernenden, z.B. Lebenslauf und Zeugnisse ggf. elektronische Testverfahren werden von der A.M.M. GmbH zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen – unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – erhoben, verarbeitet, genutzt und gelöscht.
Die A.M.M. GmbH zeichnet zum Zwecke der Durchführung des Lernens und der Lernzentren alle von den Lernenden im Rahmen des Lernens elektronisch erstellten Kommentare, Wortmeldungen, Fragen unter gleichzeitiger Angabe des vom Lernenden angegebenen Namens auf. Ausschließlich im Falle von Chats in Gruppen von Lernenden können diese Kommentare, Wortmeldungen oder Fragen natürlich von Dritten (i. d. R. andere Lernende im Chat) eingesehen werden. Diese Aufzeichnungen dürfen von den Lernenden nur zur Teilnahme am Lernen (im Onlinemodus) verwendet und nicht herunterladen und nicht auf eigenen Rechnern, Festplatten oder ähnlichem gespeichert werden. Die Aufzeichnung darf nicht zu anderen Zwecken als für vertragliche Verpflichtung des Lernens genutzt werden, insbesondere darf die Aufzeichnung nicht veröffentlicht oder verbreitet werden.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der A.M.M. GmbH.
HINWEIS ZU DIGITALEN LERNMITTELN
Die A.M.M. GmbH setzt vermehrt auf den Einsatz von digitalen Lernmitteln. Um auf diese zuzugreifen, kann es erforderlich sein, dass die Lernenden sich an Internet-Portalen (z.B. ECDL, Slack, Lernzentren der A.M.M. GmbH, o. ä.) anmelden, bei denen die Angabe personen-bezogener Daten erforderlich ist. Alle Kooperationspartner wurden im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Datenschutzgesetze geprüft.
TECHNIK:
Sofern den Lernenden von der A.M.M. GmbH Technik zur Verfügung gestellt wird, verpflichten sich diese zum pfleglichen Umgang. Die vorhandene Hard- und Software sowie die bereitgestellten Netzzugänge dürfen nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. So sind z. B. die Erstellung, Übertragung, Speicherung von gewaltverherrlichender, pornografischer oder rassistischer Darstellungen in Bild, Ton und Schrift verboten. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht. Das Entfernen und Austauschen von Hardware der A.M.M. GmbH, eigenmächtige Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen. Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem Mitarbeiter der A.M.M. GmbH zu melden. Die Installation von Software (auch kostenloser) ist zu unterlassen. Um einen reibungslosen Unterrichtsablauf gewährleisten zu können, darf die vorhandene Software (Systemdateien und alle fremden Dateien) nicht gelöscht oder verändert werden.
Die Lernenden dürfen den am Standort der A.M.M. GmbH zur Verfügung gestellten Internetzugang während der Lernzeiten ausschließlich zu Lernzwecken benutzen. Lernende, die von einem externen Standort an einer Lernveranstaltung der A.M.M. GmbH teilnehmen, verpflichten sich auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung die von der A.M.M. GmbH geforderten, technischen Voraussetzungen zu erfüllen.
LERNZENTREN DER A.M.M. GMBH:
Für Lernangebote, die in einem der Lernzentren der A.M.M. GmbH stattfinden, wird den Lernenden zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages ein beschränktes Recht zur Nutzung des vorgesehenen Lernzentrums eingeräumt. Die Lernenden sind berechtigt, das Lernzentrum ausschließlich für Lernzwecke zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung, wie zum Beispiel zu privaten Zwecken, ist nicht gestattet. Die A.M.M. GmbH behält sich ausdrücklich vor, die Bereitstellung des jeweiligen Lernzentrums jederzeit einzuschränken oder insbesondere im Falle von missbräuchlicher Verwendung ganz zu entziehen.
Das Recht der Lernenden ist nicht auf Dritte übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Die Lernenden verpflichten sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.
Die Nutzungsmöglichkeit der Lernzentren ist nur dann vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben, wenn dies aus technischen Gründen, z. B. zur Aktivierung von Updates, Cronjobs und Upgrades sowie zu sonstigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig ist.
Verstoßen Lernende gegen die eingeräumten Nutzungsrechte, so erlischt das Recht zur Nutzung mit sofortiger Wirkung und fällt automatisch an die A.M.M. GmbH zurück. Der/die betroffene Lernende hat in diesem Fall die Nutzung des Online-Lernens unverzüglich einzustellen. Die A.M.M. GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Online-Zugang zu sperren.
Lernen Lernende von zu Hause, erfolgt die Anbindung an das Internet über die DSL-Leitung des Teilnehmers. Installations-, Konfigurations- und sonstige Einrichtungsleistungen sowie ein fortlaufender Support über die von der A.M.M. GmbH zur Verfügung gestellte Ausstattung hinaus sind von der A.M.M. GmbH nicht geschuldet. Die A.M.M. GmbH übernimmt keine weiteren Kosten (z.B. für häusliche Einrichtungen, Internet, Strom, Druck).
URHEBERRECHT:
Die A.M.M. GmbH und Lernenden verpflichten sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von der A.M.M. GmbH bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots im Lernen sind nicht gestattet. Die Urheberrechte sowie etwaige Bildrechte liegen bei der A.M.M. GmbH.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Der Gerichtsstand ist Potsdam.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADQ GmbH für Projektleistungen
FB III / 28
25.05.2018
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden AGB gelten für die Produktion von Medien und alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der ADQ GmbH. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Vertragsabschlussaufträge müssen schriftlich erteilt werden
Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.Die Angebote der ADQ GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden der ADQ GmbH vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
Zusammenarbeit mit (Werbe-u.ä.)Agenturen:
Bei Aufträgen von Agenturen kommt der Vertrag nur zustande, wenn die Agentur ihren Auftraggeber genau benennt. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung der ADQ GmbH. Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung kann durch die Agentur nicht an Dritte übertragen werden.Agenturen treten mit der Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber der jeweiligen Agentur aus dem zugrunde liegenden Vertrag sicherungshalber an die ADQ GmbH ab. Die ADQ GmbH nimmt hiermit die Abtretung an und ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat.
3. Kosten, Leistungsumfang und Durchführung
Die ADQ GmbH erstellt auf der Basis eines Angebotes nach der Beauftragung ein Konzept (Treatment/Storyboard, in Abhängigkeit vom Umfang der Produktion ggf. ein Drehbuch). Das Konzept mit den branchenüblichen Szenen-Beschreibungen und Texten nimmt der Auftraggeber ab. Bei der Produktion bewegter Bilder mit Einsatz von Schauspielern, Sprechern und/oder Musikwerken entscheidet sich der Auftraggeber aus einer Auswahl von mindestens zwei durch die ADQ GmbH unterbreiteten Vorschlägen bei
- Schauspielern mittels Foto,
- Sprechern mittels Hör/Filmbeispiel,
- Musiken mittels Hörbeispiel.
Wünscht der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Schauspieler und Sprecher, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten, die durch höhere Honorarforderungen entstehen. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines nicht von der ADQ GmbH vorgeschlagenen, sondern von ihm bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder, dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigem Material besitzt.
Nach der Abnahme und den etwaigen Entscheidungen über Schauspieler, Sprecher und Musiken beginnt die Erstellung des Werkes (Produktionsbeginn). Das Werk wird in einer Qualität hergestellt, wie sie die ADQ GmbH anhand von Musterrollen (Showreels) vorweisen kann. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung des Werkes liegt bei der ADQ GmbH. Für die sachliche Richtigkeit der Inhalte sowie die rechtliche Zulässigkeit zeichnet der Auftraggeber verantwortlich.
Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Produktionsbeginn geltend macht, können nur unter der Zustimmung der ADQ GmbH und bei einer Einigung über die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten vorgenommen werden. Bei Änderungswünschen, die zu einer grundsätzlichen Konzeptänderung führen, ist die ADQ GmbH zur Ablehnung berechtigt. In diesem Fall steht der ADQ GmbH ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die bis dahin entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht (z.B. Verwendung eigener Texte, Bilder usw.), versichert er, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese Rechte an die ADQ GmbH überträgt. Gleichzeitig verpflichtet er sich, das Material
- in einem üblichen und verwertbaren Format und
- in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Produktionsbeginn
zur Verfügung zu stellen. Muss das überlassene Material durch die ADQ GmbH angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstehenden Kosten.
4. Produktabnahme
Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert. Diese Änderungen werden vom Auftragnehmer kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht aus den vorher abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren. Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen, werden die der ADQ GmbH entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Die protokollierten Änderungen werden von der ADQ GmbH kurzfristig durchgeführt. Die Änderungen werden vom Auftraggeber in einer weiteren Präsentation abgenommen. Ab der 4. Änderung gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Produktion schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen der ADQ GmbH die beanstandeten Gegenstände ihm oder einem Dritten unverzüglich zur Prüfung zu übersenden. Bei rechtzeitigen und messtechnisch berechtigten Mängeln ist die ADQ GmbH nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihr das im Rahmen des Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.
5. Rechte
Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene und fertige Produktion werden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme ausschließlich dem Auftraggeber übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungsrecht an Rohmaterial und sonstigen belichteten oder aufgezeichneten Materialien (Ausgangs- und Restmaterial). Dies verbleibt zur Sicherung der urheberrechtlichen Nachweise bei der ADQ GmbH und wird nach dem BDSG behandelt. Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen. Die ADQ GmbH wird ihren Firmennamen und das Firmenzeichen als Copyrightvermerk zeigen und hat das Recht, die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.
6. Lieferzeiten und Termine
Alle von der ADQ GmbH angegebenen Lieferzeiten oder Termine können Verzögerungen durch Wetterzustände, verkehrsbedingte Drehtermin-Verschiebungen, Krankheit von ausgewählten Schauspielern/Sprechern o.ä. Gründen erfahren. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.
7. Rechnungslegung und Zahlung
Es gilt, soweit nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsweise als vereinbart:
- 20% des Preises nach Konzeptabnahme und Beginn der Dreharbeiten,
- weitere 40% des Preises nach Vorliegen des Rohschnitts,
- restliche 40% des Preises nach Endabnahme.
Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und des Auftrages an das in der Rechnung angegebene Konto der ADQ GmbH.
8. Haftung
Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Produktionsmaterial, oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die der ADQ GmbH vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung der ADQ GmbH auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verlorengegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet die ADQ GmbH wie in eigenen Angelegenheiten. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet die ADQ GmbH nicht. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers wird im Übrigen nicht berührt.
9. Versicherung
Alle der ADQ GmbH zum Zweck der Produktion übergebenen Gegenstände oder Materialien werden seitens der ADQ GmbH nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines Materials Sorge zu tragen.
10.Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand Potsdam.